Weitere Gesetzesänderungspläne
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat weitere steuerliche Entlastungen beschlossen, welche schon für das aktuelle Jahr 2022 zur Anwendung gelangen sollen. Hierbei sind insbesondere zu nennen:
- Die Pendlerpauschale wird ab dem 01.01.2022 auf 0,38 € angehoben
- Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll auf 1.200 € erhöht werden;
- Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll von aktuell 9.984 € auf 10.347 € steigen.
Hinweis
Die Erhöhung der Pendlerpauschale betrifft nur sogenannte Fernpendler. Die Erhöhung greift erst ab dem 21. Entfernungskilometer, bis zu dieser Entfernungsgrenze bleibt es bei einer Berücksichtigung von 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder einem sog. Sammelpunkt.
Ausnahme:
Übersteigen die Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale anzusetzenden Betrag, können die übersteigenden Aufwendungen zusätzlich angesetzt werden.
Die vorstehenden Ausführungen und Beiträge sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Eine Haftung für den Inhalt dieses Informationsbriefs kann daher nicht übernommen werden.
Gerne beraten wir Sie zu diesen und anderen Themen.
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